Ladeinfrastruktur vor Ort – KMU Förderung

Ladeinfrastruktur vor Ort – Ladepunkte dort wo sie gebraucht werden
Mit dem neuen Förderprogramm des BMVI “Ladeinfrastruktur vor Ort” wird der Aufbau von Ladepunkten an kleinere und mittlere Unternehmensstandorte beschleunigt. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Die bereitgestellte Fördersumme beläuft sich auf 300 Millionen Euro, dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen.
Förderziele
Ziel der Förderung ist neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen zu errichten.
Was wird gefördert?
- AC Ladeinfrastruktur bis 22 kW
- DC Ladeinfrastruktur von 22 bis 50 kW
- Anschlussarbeiten an Niederspannungsanlagen
- Anschlussarbeiten an Mittelspannungsanlagen
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen
- Unternehmen, wenn sie unter die KMU-Definition der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (ABL. EG L 124/36) fallen. Ausgenommen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts;
- Gebietskörperschaften.
Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.
Voraussetzungen
Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Planungsarbeiten dürfen schon vorher stattfinden. Ein Vorhaben startet mit dem Abschluss eines Lieferungs – oder Leistungsvertrags.
Höhe der Zuwendung
Das Gesamtfördervolumen beträgt rund 300 Millionen Euro.
Maximale Förderbeträge pro Ladepunkt:
Anforderungen an Ladestationen und Betrieb
- Mess – und Eichrechtskonform
- Zugang über RFID Lesegeräte oder Smartphone-Apps
- Roaming Anbieter
- OCPP Backend Anbindung
- Unterstützung zur späteren Umsetzung der ISO/IEC 15118
- AD-hoc Laden
- 6 Jahre Mindestbetriebsdauer
- Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Öffentlich Zugänglicher Ladepunkt
- Kennzeichnung des Stellplatzes in Form einer Bodenmarkierung
- Online Berichterstattung
Antrag
Dis Antragsstellung des Förderprogramms startet ab dem 12 April 2021, 10 Uhr und Endet am 31.Dezember 2021
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ (abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Die Richtlinie der Förderung erhalten Sie hier als PDF
PDF – Richtlinie “Ladeinfrastruktur vor Ort”