Zuschuss beantragen
Vor den Beginn Ihres Vorhabens muss der Zuschuss bei der KFW beantragt werden. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link und wählen Sie das Produkt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“ aus.
https://www.kfw.de/440-zuschussportal
Während der Antragsstellung beachten Sie die Anzahl der Ladepunkte die errichtet werden sollen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Kommen nach der Beantragung weitere Ladepunkte hinzu, stellen Sie einen weiteren Antrag auf Zuschuss.
TIPP: Erwerben Sie gleich mindestens 2 Ladepunkte wenn Sie mit einen zukünftigen zusätzlichen Elektroauto planen, dass spart auch kosten bei der Installation.
Nach erhalt der KFW Antragsbestätigung können Sie mit Ihrem vorhaben beginnen – Schritt 2
Vorteil Besserladen.de
Große Auswahl förderfähige Ladestationen
Rund um die Uhr Support auch nach dem Kauf
Vermittlung von Installationsfirmen
Tipps zur Installation im PDF Format für Ihren Elektriker / nach dem Kauf in Ihrem Email Postfach
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Wallbox / Ladestation aussuchen
Hier finden Sie die förderfähigen Ladestationen bzw. Wallboxen. Die Ladestationen können 1 oder 2 Ladepunkte haben. Bei mehr als 11 kW Ladeleistung pro Ladepunkt benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Installateurs das die Ladeleistung auf 11 kW begrenzt wurde. Die Begrenzung erfolgt in der Regel über sogenannte Microschalter oder DIP Switches die während der Montage eingestellt werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens, bestehend aus Ladestation & Installation muss die Summe von genau 900€ oder höher betragen.
Die Liste der förderbaren Ladestationen wird in den nächsten Tagen noch erweitert.
ab 769,00 €
inkl. 19% gesetzlicher MwSt.Details
ab 939,00 €
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ab 845,00 €
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ab 669,00 €
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ab 879,00 €
inkl. 19% gesetzlicher MwSt.Details
ab 849,00 €
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1.249,95 €
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1.199,95 €
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669,95 €
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ab 539,99 €
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ab 671,99 €
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ab 689,00 €
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ab 1.309,00 €
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ab 1.089,00 €
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ab 1.499,00 €
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ab 499,00 €
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Im allgemeinen für Gewerbliche Zwecke geeignete Ladestationen
ab 1.139,00 €
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ab 1.139,00 €
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ab 1.189,00 €
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ab 998,00 €
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ab 1.769,95 €
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ab 1.399,95 €
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ab 1.899,00 €
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ab 1.169,00 €
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ab 1.659,00 €
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ab 1.299,95 €
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8.549,00 €
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ab 1.399,00 €
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3.999,00 €
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Angebote zur Installation erhalten
Bei uns bekommen Sie auch nach dem Erwerb vollen Support bei Fragen rund um die Installation oder Bedienung Ihrer Ladestation. Zudem erhalten Sie nach dem Kauf den Guide „Tipps zur Installation privater Ladestationen für Elektriker“. Dieses PDF Dokument unterstützt Ihren Elektriker bei der Installation. Sollten Sie über einen unserer Partner gekauft haben schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht an installation@besserladen.de um den Guide zu erhalten.
Nutzen Sie unseren Installationsservice in der Region Mainfranken.
Ökostromtarif aussuchen
Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Die besten Ökostrom Tarife im Überblick

Vorteile – Naturstrom
100% Ökostrom aus deutscher Wasser – und Windkraft
1 Cent pro kWh für den Bau neuer Öko-Energieanlagen
unabhängig von der Kohle-, Öl- und Atomindustrie
fairer Preis, keine Mindestvertragslaufzeit
einfacher Wechsel, ausgezeichneter Kundenservice
Zertifikate

Vorteile – Greenpeace Energy
Erzeugt aus 100% erneuerbaren Quellen
Strommix mit besonders hohem Windkraft-Anteil
Ohne Strom aus Biomasse
Nach den Kriterien der Umweltorganisation Greenpeace e.V.
Keine Vorkasse, Keine Mindesvertragslaufzeit
Zertifikate

Vorteile – Lichtblick
reiner Ökostrom für 0 Emissionen
100% Wasserkraft
Europas größter Ökostromanbieter mit 22 Jahre Erfahrung
aus 3 verschiedenen Tarifen den passenden auswählen
fairster Kundenservice Auszeichnung
Zertifikate

Vorteile – Polarstern
100% unabhängiger Ökostromanbieter
Strom aus Deutscher Wasserkraft
Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien
Mehrfach zertifiziert als kundenfreundlichster Energieversorger
Autostrom Tarif
Zertifikate
KFW 440 – 900€ Zuschuss für Ihre Private Wallbox
In 4 einfachen Schritten zur geförderten Ladestation
Ab den 24.11.2020 können Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter einen Zuschuss von 900€ für die Errichtung einer Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden bekommen. Der Zuschuss gilt für 1 oder mehrere Ladepunkte. Der Zuschuss ist an verschiedene Bedienungen geknüpft.
„Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.“
Bei uns bekommen Sie alle nötigen Informationen und wir leiten Sie durch Ihr komplettes Ladestations-Bauvorhaben. Bitte starten Sie bei Schritt 1 – Zuschuss beantragen.
Die offiziellen KFW Merkblätter können hier heruntergeladen werden:
Alles wichtige im Blick
- Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und
Bauträger. - Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Quelle: KFW Merkblatt
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des
Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
- Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
(zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Vorgaben des
Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) oder zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus
beziehungsweise Umsetzung eines gemeinsamen Lademanagements oder
stromnetzdienlichen Maßnahmen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) - Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der
Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Quelle: KFW Merkblatt
Anforderungen an die Ladestation
- Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet
werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten
Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden. - Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf
nicht öffentlich zugänglich sein. - Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt
pro Ladepunkt aufweisen. - Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird,
oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem
Fachpersonal vorgenommen werden. - Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung
und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen.
Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien
- Voraussetzung für die Förderung der Ladeinfrastruktur ist, dass der für den Ladevorgang
erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen
entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus
Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Quelle: KFW Merkblatt
In diesem Produkt vergibt die KfW Beihilfen an Eigentümer von Mietwohnraum in Form von Zuschüssen:
- De-minimis-Beihilfen gemäß De-minimis-Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (EU-Amtsblatt L 352/1 vom 24. Dezember 2013) in der Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2020/972 vom 2. Juli 2020 (EU-Amtsblatt L 215/3 vom 7. Juli 2020) (Komponente 1).
Die beihilferechtlichen Regelungen verpflichten die KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben:
Unternehmen beziehungsweise Sektoren gemäß Artikel 1 Absatz 1 De-minimis-Verordnung sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Förderausschluss umfasst unter anderem Beihilfen für Fischerei und Aquakultur, Beihilfen für Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Beihilfen für bestimmte exportbezogene Tätigkeiten. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimisBeihilfen darf innerhalb des laufenden Drei-Jahres-Zeitraums 200.000 Euro nicht übersteigen. Für Deminimis-Beihilfen im Straßengüterverkehr gilt ein reduzierter Höchstbetrag von 100.000 Euro. Bei der Einhaltung der jeweils zulässigen Beihilfehöchstbeträge sind die Kumulierungsregeln gemäß Artikel 5 De-minimis-Verordnung zu berücksichtigen.
Vertiefende Informationen zu den beihilferechtlichen Bestimmungen finden Sie im KfW-Merkblatt „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“ (www.kfw.de/440 unter „Downloads“). Sofern Sie bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen Sie im KfW-Zuschussportal eine De-minimis-Erklärung abgeben. Diese beinhaltet folgende Angaben: Beihilfegeber, Beihilfewert, Bewilligungsdatum und Aktenzeichen.
Quelle: KFW Merkblatt
Soll die geförderte Ladestation auf einer Fläche errichtet werden, die sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet (zum Beispiel gemieteter Parkplatz), so ist eine Einverständniserklärung durch den Eigentümer der Fläche vor Antragstellung einzuholen. Mieter können Anträge ausschließlich für Vorhaben an ihrem Mietobjekt stellen.
Quelle: KFW Merkblatt
Zuschussempfänger ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierfür stellt der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein anderer Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft im KfW Zuschussportal (www.kfw.de/440-zuschussportal) einen gemeinschaftlichen Antrag. In diesem Fall laden Sie bei Antragstellung eine entsprechende aktuelle Vollmacht hoch (zum Beispiel Vollmacht der Eigentümer, Verwalterbestellung mit Angabe eines aktuell gültigen Bestellungszeitraums, Beschluss der Eigentümerversammlung zur Vertreterbestellung.)
Für vermietete Wohneinheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt im KfWZuschussportal eine Bestätigung, dass die De-minimis-Höchstgrenzen eingehalten werden. Detaillierte Angaben zu den einzelnen vermieteten Wohneinheiten sind nicht erforderlich.
Zur Antragstellung benötigen Sie zudem eine Liste mit Name, Vorname und Anschrift der antragstellenden Wohnungseigentümer, die im Antragsprozess hochzuladen ist.
Hinweis: Sofern die geförderten Maßnahmen ausschließlich am Sondereigentum eines oder mehrerer
Wohnungseigentümer erfolgen, ist eine gesonderte Antragstellung nur durch den jeweiligen
Wohnungseigentümer möglich. Quelle: KFW Merkblatt